
Die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest, die in Lübeck aufgrund eines Ausbruchs in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Ostholstein angeordnet werden mussten, sind ab morgen mit der Allgemeinverfügung vom 02. November zur Einrichtung der Schutz- und Überwachungszone aufgehoben, somit entfällt auch die Aufstallungspflicht
Trotzdem bleibt das Infektionsrisiko aufgrund des in der Wildvogelpopulation verbreiteten Influenzavirus weiterhin hoch. Daher sind alle Geflügelhalter aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums vom 23. November.2021, einzuhalten. Insbesondere darf Geflügel nicht draußen gefüttert werden, in den Haltungen müssen gesonderte Schutzkleidung und getrenntes Schuhwerk getragen werden.
Foto: Janne Klöpper